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• Therapie bei Bedarf nach ärztlicher Verordnung
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• Ausführliche Befunderhebung anhand von Screenings und standardisierten Testverfahren
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• Beratung der Eltern bzw. der Angehörigen
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• Hausbesuche für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können
Wir führen ergotherapeutische und logopädische Maßnahmen auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung durch; gemäß den Richtlinien der Heilmittelverordnung (§124 Abs.I SGB V)